• Kirche wird, wenn Sterben Leben bringt

    Kirche wird, wenn Sterben Leben bringt

    Spruch aus dem Projekt 18 Jahre Firmweg18

 

 

Dolores Waser Balmer und Elena Anita Furrer übernehmen Prävention im Bistum Chur

Information vom 26. Juni 2024

Mit Dolores Waser Balmer und Elena Anita Furrer führen zwei ausgewiesene Fachfrauen die Präventionsarbeit im Bistum Chur ab Anfang Oktober 2024 weiter. Bischof Bonnemain ist froh, mit Waser Balmer und Furrer eine Doppelleitung zu präsentieren, die sich in idealer Weise ergänzt. Beide Frauen teilen sich die Stelle zu je 50 Prozent. Wie bis anhin wird die Prävention im Bistum Chur finanziell von den sieben staatskirchenrechtlichen, kantonalen Körperschaften getragen. Die Anstellung erfolgt über die kantonale Körperschaft Zürich. Fachlich und strategisch sind sie direkt dem Diözesanbischof unterstellt.

Dolores Waser Balmer (Jg. 1967) leitet aktuell die Fachstelle Diakonieanimation des Bistums St. Gallen. Nach ihrer Ausbildung zur Pflegefachfrau HF absolvierte sie Aus- und Weiterbildungen wie MAS Management Soziale Dienstleistungen, CAS Kinder- und Jugendpsychiatrie, CAS Sozialmanagement, CAS Führen und Leiten von Teams, Systematische Interaktionstherapie SIT. Sie leitete das Kinderschutzzentrum St. Gallen und ist Dozentin an der BZSG St. Gallen zu den Themen Kindesmisshandlung, Erziehung im Kontext verschiedener Kulturen und Kommunikation mit Jugendlichen. 2016 wurde sie mit dem Mandat zur Einführung eines Schutzkonzeptes im Bistum St. Gallen betraut und ist dort Mitglied der Kommission Schutz und Prävention. Im Auftrag des Bischofs von St. Gallen war sie von 2016 bis 2021 Ansprechperson der Fachgremium gegen sexuelle Ausbeutung im Bistums St. Gallen.

Elena Anita Furrer (Jg. 1994) hat an den Universitäten Fribourg/Freiburg und Zürich Theologie studiert sowie sich in den Bereichen Rechts- und Islamwissenschaften vertieft. Seit März 2024 besucht sie einen DAS systemische Beratung an der ZHAW. Während zwei Jahren war sie im Bistum St. Gallen Leiterin des Fachbereiches Junge Erwachsene & Berufung. Seit November 2023 ist sie in der Schweizer Armee für die Rekrutierung und Ausbildung der zukünftigen Seelsorgenden der Schweizer Armee und deren Weiterbildung zuständig. Sie verfügt über fundierte Erfahrungen in der Projektleitung und Erwachsenenbildung.

Die neuen Präventionsbeauftragten verfügen über die geforderten Kenntnisse des dualen Systems der katholischen Kirche in der Schweiz. Beide Frauen ergänzen sich ideal. Eine bringt eine lange Erfahrung im Bereich der Prävention von Macht- und sexuellem Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche mit; die andere ist eine Theologin, die gewohnt ist, im Bereich der Ausbildung und Leitung einer grossen Organisation wie die Schweizer Armee zu wirken.

Seit längerer Zeit ist Bischof Bonnemain der Überzeugung, dass eine engere Zusammenarbeit der drei Deutschschweizer Bistümer im Bereich der Prävention stattfinden soll. Mit den jetzigen Ernennungen wird ein wesentlicher Schritt in diese Richtung getan. Er ist froh, mit der Ernennung der beiden Fachfrauen auf Anfang Oktober einen fast nahtlosen Übergang der Prävention gegen sexuelle Gewalt und Machtmissbrauch im Bistum Chur gewährleisten zu können.

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Massnahmen gegen den Missbrauch und dessen Vertuschung

Information vom 27. Mai 2024

In den Bistümern und Kantonen werden seit längerem Massnahmen getroffen, um dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. Doch das wissenschaftliche Pilotprojekt hat im September 2023 aufgezeigt, dass noch viel Arbeit ansteht.

Den Auftrag für die historische Studie hatten die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – in Auftrag gegeben. Nun erarbeiten sie auf nationaler Ebene weitere Massnahmen. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen.

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung und dem Faktenblatt (siehe unten).

Informationen zum Stand der Arbeiten sowie eine Übersicht aktueller Beratungsstellen für Betroffene liefert die Projektwebseite:

www.missbrauch-kath-info.ch

Im wissenschaftlichen Folgeprojekt 2024–2026 beziehen die Forschenden der Universität Zürich die Perspektive von Betroffenen und anderen Zeitzeuginnen und -zeugen verstärkt ein. Wer bereit ist, mit dem Forschungsteam über sexuellen Missbrauch und den Umgang der Kirche damit zu sprechen, kann über folgende Adressen Kontakt mit den Forschenden aufnehmen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Download Faktenblatt_SBK_RKZ_KOVOS

Download Medienmitteilung_SKZ_RKZ_KOVOS

Den sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche aufarbeiten

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – haben 2021 gemeinsam entschieden, die Geschichte des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Erwachsenen durch katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige in der Schweiz seit den 1950er Jahren von unabhängiger Seite von der Universität Zürich wissenschaftlich erforschen zu lassen. Die Resultate des einjährigen Pilotprojekts (2022–2023) wurden am 12. September 2023 veröffentlicht. Die Zusammenarbeit mit dem historischen Seminar der Universität Zürich wird in einem Folgeprojekt 2024–2026 im Umfang von 1.5 Mio. Franken fortgesetzt. Zudem haben die drei kirchlichen Auftraggeberinnen weitere schweizweite Massnahmen beschlossen.

Es geht darum, dass die Kirche ihre Verantwortung gegenüber den Betroffenen und der gesamten Gesellschaft wahrnimmt und ihre Vergangenheit aufarbeitet. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen und dessen Ursachen noch entschiedener zu bekämpfen und weitere Opfer zu verhindern.

Projektwebseite: www.missbrauch-kath-info.ch

Webseite zum Forschungsprojekt: www.missbrauchkirchlichesumfeld.ch